Grundsätze

Menschenrechte gelten online und offline gleichermaßen. Entsprechend sind Staaten in der Pflicht, die Menschenrechte wie beispielsweise das Recht auf freie Meinungsäußerung, auf Informations- und Versammlungsfreiheit, aber auch das Recht auf die Freiheit von Diskriminierung auch im Internet zu achten und zu gewährleisten.

Verpflichtet sind dabei aber nicht nur Staaten, sondern auch Unternehmen. Nach den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN General Principles, UNGPs) müssen Unternehmen eigenverantwortlich prüfen, wo ihre Tätigkeiten Menschenrechtsverletzungen nach sich ziehen können und müssen diesen Gefahren proaktiv  entgegenwirken. Mit diesen unternehmerischen Sorgfaltspflichten müssen die Unternehmen transparent umgehen, sie müssen „wissen und zeigen“, dass sie in ihrem unternehmerischen Handeln die Menschenrechte respektieren. Dazu gehört, mit potenziell Betroffenen, der Zivilgesellschaft und dem Staat zu kommunizieren, wie das geschieht. Äußern Expert*innen im Dialog mit den Unternehmen Bedenken, müssen die Unternehmen auch dies öffentlich kommunizieren. Diese Verpflichtungen treffen alle Unternehmen, unabhängig davon, wie groß sie sind, wo sie ihren Sitz haben und wo sie ihre Dienste anbieten.

Ferner müssen Unternehmen für ihre Größe angemessene Regeln und Verfahren aufstellen, um zu gewährleisten, dass diese Sorgfaltspflichten eingehalten werden und dass Widergutmachung bei Verletzung der Regeln geleistet wird. Diese menschenrechtlichen Verpflichtungen, die auch ein grundsätzliches Bekenntnis zu den Menschenrechten beinhalten, können nicht durch „Gemeinschaftsstandards“ oder ähnliche Regeln ersetzt werden – sie müssen in diese Rahmenregeln eingebaut werden und öffentlich zugänglich sein.

Unabhängig davon, wie gut die Unternehmen diesen Pflichten nachkommen, kann das Verhalten der Unternehmen menschenrechtliche Auswirkungen haben. In diesem Fall sind die Unternehmen verpflichtet, Abhilfe und Wiedergutmachung zu leisten (und hierfür Prozesse zu schaffen). Ein aktuelles Negativbeispielsind entsprechende Klagen von Rohingya gegen Facebook-Mutterkonzern Meta, die im Amnesty-Bericht „The Social Atrocity“ dokumentiert sind.

Ein europäischer Meilenstein zur Durchsetzung dieser Pflichten im digitalen Raum ist der Digital Services Act (DSA). Er verpflichtet große Internet-Plattformen etwa, Nutzer*innen zu zeigen, warum ihnen bestimmte Inhalte angezeigt werden und verbietet die Nutzung manipulativer Designs („Dark Patterns“). Mehr Informationen zum DSA finden sich unter anderem hier.

18. Dezember 2022